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 Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Inhalt geändert am: 02.02.2011 - 11:29

Neben den Voraussetzungen des § 130 Abs.8 GewO (Eigenberechtigung, Zuverlässigkeit, Eignung) und der obligaten Sicherheitsüberprüfung durch die zuständige Sicherheitsbehörde gem. § 130 Abs. 9 GewO erwarten wir von (zukünftigen) Mitarbeitern weiters:

 

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Reifeprüfung
  • gutes Allgemeinwissen, entsprechende Kommunikationsfähigkeit
  • neben einwandfreiem Deutsch zumindest Kommunikationsfähigkeit in einer weiteren EU-Sprache
  • tadelloses Auftreten und entsprechende Umgangsformen
  • absolute Verlässlichkeit
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung
  • dem jeweiligen Aufgabengebiet entsprechende körperliche Leistungsfähigkeit (ÖSTA-Leistungsstufe)
  • Vorkenntnisse am Sektor der Selbstverteidigung
  • 16stündigen Erste-Hilfe-Kurs

 

Bewerber werden für die jeweiligen Aufgaben- und Einsatzbereiche

nach psychologischen Kriterien verlesen:

so benötigt ein Mitarbeiter im Observationsbereich

neben einem hohen Maß an Beobachtungs- und Merkfähigkeit

ein erhöhtes Maß an Monotonieresistenz,

ein Mitarbeiter im Rahmen der Veranstaltungssicherheit

eine hohe Bereitschaft und Fähigkeit zur Konfliktvermeidung

und erhöhte Stressresistenz ...


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